Informationsveranstaltung zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Bei einer Informationsveranstaltung der Florstädter GRÜNEN wurde durch den Energieberater Reiner Scholl und sein Team das neue Gebäudeenergiegesetz vorgestellt. Über 80 Florstädter Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, informiert zu werden und persönliche Fragen zu stellen.

In seinem Anfangsstatement betonte Reiner Scholl, dass der Begriff „Heizungsgesetz“ irreführend sei, da es insgesamt um CO2-ärmeres Wohnen gehe. Thema sei neben der Heizungsart auch die erforderliche Dämmung und beim Neu- oder Umbau die Art der Baumaterialien.

Neben Reiner Scholl standen der Heizungsbauer Marco Kling, Schornsteinfegermeisterin und Energieberaterin Isabell Gies sowie Mitarbeiterin Stephanie Winter für Fragen aus dem Publikum bereit.

Startschuss für klimafreundliches Heizen

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65-Prozent-ErneuerbareEnergien-Vorgabe beabsichtigt die Bundesregierung, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einzuleiten und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise werde damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssten alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Unterschiede zwischen Neubau und Bestandsgebäude

Für den Neubau gelte, dass künftig nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Bestandsbauten gebe es viele Übergangsfristen. Fossile Heizungen dürfen noch bis 2045 betrieben werden. Sollte eine fossile Heizung nicht mehr reparabel sein, bestehe zunächst eine Beratungspflicht bei einem Energieberater. Je nach konkreter Beurteilung dürfen auch noch neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden, auch wenn das nicht in jedem Fall die optimale Lösung ist. Das Team um Reiner Scholl möchte den Menschen die Angst nehmen, dass sie mit zukünftigen Heizungssanierungen finanziell überfordert wären. Denn mit dem neuen Gesetz gäbe es eine Vielfalt an Lösungen für den Altbestand, die auch in unterschiedlichen zeitlichen Schritten umsetzbar sind.

Individuelle Beratung

Die Beratung müsse von zertifizierten Beratern durchgeführt werden und stehe meist in Verbindung mit einer Heizlastberechnung. Danach könne ein „Fahrplan für die energetische Sanierung“ (sog. iSFP) erstellt werden. Ob dann zuerst gedämmt werde, eine PV-Anlage angeschlossen werde oder über eine Wärmepumpe nachgedacht wird, sei vom konkreten Bauwerk abhängig; auch Hybridheizungen (als Verknüpfung von Wärmepumpe mit Öl) könnten im Altbau sinnvoll sein. Erfahrungen mit dieser Technik liegen beim lokalen Handwerk vor. Allgemein wurde erläutert, dass Wärmepumpen auch für bestehende Gebäude sinnvoll sein können, aber nur wenn mit einer Vorlauftemperatur von 55 Grad oder weniger gearbeitet werden könne. Denn höhere Temperaturen würden die Lebensdauer der Wärmepumpe stark reduzieren. Für Bauten, die vor 1980 errichtet wurden, sei eine Wärmepumpe oft keine gute Lösung.

Erst beauftragen, dann beantragen

Die Referenten betonten, dass bei der jetzigen Gesetzeslage erst ein Handwerker mit einem Sanierungsprojekt beauftragt werden müsse (mit klarem Liefer- und Leistungsvertrag und möglichem Installationsdatum), daraufhin werde mit der Energieberatung der Förderantrag gestellt (Fördersummen bis 60.000 € möglich), anschließend käme ein Zuwendungsbescheid, dann werde gebaut. Dabei seien auch Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Jahren förderbar.

Vorrang für kleine Wohneinheiten

Weiterhin weisen die Referenten darauf hin, dass bei der Mittelvergabe zunächst „Familienhäuser“ bevorzugt gefördert würden. Damit solle vermieden werden, dass juristisch erfahrene große Wohnungsanbieter die Fördertöpfe leeren und das selbstgenutzte Einfamilienhaus keine Bewilligung erhält.

„Das Thema ist wohl komplex, aber wir haben nun das Grundprinzip der aktuellen Gesetzeslage verstanden!“ war ein Kommentar eines Besuchers dieser Veranstaltung. Die GRÜNEN Florstadt bedankten sich zum Abschluss beim Referententeam und wollen auch zukünftig aktuelle Themen aufgreifen, um interessierte Personen sachkundig zu informieren.

Gerhard Salz (r.) begrüßt Marco Kling (l.) und Reiner Scholl (mitte)