Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Oberhessischer Versorgungsbetriebe (ZOV) hat eine geplante Satzungsänderung abgelehnt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam nicht zustande, da die Oppositionsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien Wählern, Linken und FDP dem Antrag von CDU und SPD nicht zustimmten.
Gegenstand der Abstimmung war eine grundlegende Erweiterung des Aufgabenbereichs des ZOV. Neben der klassischen Energie- und Wasserversorgung sollte der Verband künftig auch digitale Dienstleistungen sowie digitale Infrastruktur – unter anderem Rechenzentren – bereitstellen können. Damit hätte sich der kommunale Versorger strategisch breiter, zugleich aber auch risikoreicher aufgestellt.
Die Ablehnung erfolgte ausdrücklich nicht aus einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber Digitalisierung. Ausschlaggebend war vielmehr die seit Jahren bestehende fehlende demokratische Kontrolle. CDU und SPD hatten nach der letzten Kommunalwahl eigenmächtig das Wahlrecht für die Aufsichtsräte geändert, von Verhältniswahlrecht, wie in allen öffentlichen Gremien normalerweise üblich, in Mehrheitswahlrecht. Die Folge daraus war, dass alle Aufsichtsratssitze, bis auf einen, in allen ZOV-Konzerngesellschaften, CDU und SPD unter sich aufteilen. Da CDU und SPD auch die Vorstandspositionen politisch besetzen, kontrollieren sie sich quasi selbst. Es geht aber auch darum, dass durch Einbeziehung der Opposition durchaus auch mal Dinge kritischer hinterfragt und vielfältiger beleuchtet werden, im Sinne einer erfolgreichen Unternehmenssteuerung. In den zentralen Bereichen Energie, Netze und Wasser ist die Opposition vollständig ausgeschlossen. Gegen diese Praxis laufen seit Jahren Klageverfahren.
Aus Sicht der Opposition ist es unter diesen Bedingungen nicht verantwortbar, neuen Geschäftsfeldern mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken zuzustimmen. Die finanziellen Folgen solcher Entscheidungen würden letztlich von den Landkreisen Wetterau, Vogelsberg und Gießen getragen, ohne dass eine angemessene politische Kontrolle gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang wird auch die rechtliche Zulässigkeit einer aktuellen Beteiligung an einem Rechenzentrum hinterfragt, da nicht satzungskonform, dies vor dem Hintergrund der gescheiterten Zweidrittelmehrheit im Zweckverband zur Satzungsänderung.
Eine Ausweitung des Geschäftsmodells könne nur dann mitgetragen werden, wenn klare Voraussetzungen erfüllt sind: Die öffentliche Daseinsvorsorge müsse jederzeit Vorrang haben, Risiken und Renditen transparent offengelegt werden, verbindliche Grenzen für Kapitalbindung und Haftungsrisiken bestehen und die Auswirkungen auf Gebühren sowie Ausschüttungen klar benannt sein.
Besonders kritisch bewerten die Oppositionsfraktionen, dass sie mangels Aufsichtsratsmandaten keine laufende Kontrolle der Entscheidungen von CDU und SPD wahrnehmen können. Umso notwendiger wären aus ihrer Sicht erweiterte Berichtspflichten des Vorstands und klare politische Leitplanken. Beides sei in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen; parlamentarische Anfragen würden regelmäßig mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse unbeantwortet gelassen.
Die Opposition betont, dass sie weiterhin zu Gesprächen und zu einer konstruktiven Weiterentwicklung des ZOV bereit ist. Voraussetzung dafür seien jedoch faire Beteiligung, transparente Entscheidungsgrundlagen und klare Regeln für einen kommunalen Konzern, der zentrale Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnimmt.